- zahlungshalber
- zah|lungs|hal|ber <Adv.> (Papierdt.): zum Zwecke einer Zahlung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
zahlungshalber — ⇡ erfüllungshalber … Lexikon der Economics
Eigentumsvorbehalt — Der Eigentumsvorbehalt ist die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Der Eigentumsvorbehalt prophezeit einen zukünftigen… … Deutsch Wikipedia
Schuldwechsel — 1. Begriff: ⇡ Wechsel, aus dem der ⇡ Bezogene als Hauptschuldner verpflichtet wird. Vgl. auch ⇡ Akzept. Gegensatz: ⇡ Besitzwechsel. 2. Bilanzierung: In der Jahresbilanz sind Sch. unter den Passiven gesondert, also bes. getrennt von den ⇡… … Lexikon der Economics